Bis Jahresende Gutes tun – und Steuern sparen
Zur „Spendenzeit“: Tipps vom Deutschen Spendenparlament
Hannover, 21. Dezember 2009. Während die Politik aktuell noch über Steuersenkungsprogramme streitet, rät das Deutsche Spendenparlament den Bürgern, noch vor Jahresfrist von den Möglichkeiten zum persönlichen Steuersparen durch Spenden Gebrauch zu machen. Denn was viele Bürger noch gar nicht wissen: Durch eine Gesetzesnovelle, das 2007 beschlossene „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“, ist das Spenden für Privatpersonen deutlich attraktiver geworden – und bietet somit interessante Möglichkeiten, die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben aufzustocken.
„Durch Spenden lassen sich – auch kurzfristig noch – umfangreiche steuerliche Vorteile erzielen und man engagiert sich gleichzeitig sinnvoll für einen guten Zweck“, sagt Dieter Brübach, Vorsitzender des Deutschen Spendenparlaments. Gerade zum Jahresende haben viele Bürger das Bedürfnis, Gutes zu tun und für gemeinnützige Zwecke zu spenden. Der Spendenexperte Brübach rät deshalb passend zur „Spendenzeit“ zu einem „persönlichen Steuersenkungsprogramm“:
Erhöhte Spendenabzugsgrenzen nutzen
Spenden an gemeinnützige Organisationen können grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Vor drei Jahren wurden jedoch die Höchstgrenzen für den privaten Spendenabzug von bisher fünf bzw. zehn Prozent des Einkommens auf nunmehr 20 Prozent angehoben. Spenden, die diese Höchstgrenze überschreiten, sind zudem unbegrenzt in folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben abzugsfähig.
Durch Spenden Steuern senken
Besonders interessant ist die Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen durch Spenden zu senken, um unter bestimmten Höchstgrenzen zu bleiben. So lässt sich z.B. das Einkommen von volljährigen Kindern, für die die Eltern noch Kindergeld beziehen, unter die relevante Verdienstgrenze von 7.680 € senken. „Andernfalls würde das Kindergeld komplett entfallen, was schnell einige Hundert Euro ausmachen kann“, so Brübach.
Erbschaften und Testamentsspenden weiterhin steuerfrei
Auch Erbschaften und Testamentsspenden an gemeinnützige Organisationen sind weiterhin von der Steuer befreit. „Statt sein Vermögen dem Staat zu überlassen, kann man noch zu Lebzeiten bestimmen, welche gemeinnützigen Zwecke damit gefördert werden sollen“.





