Deutsches Spendenparlament gibt Tipps zum "richtigen" Spenden
Herbstzeit, Spendenzeit: Alljährlich in den letzten Wochen des Jahres werden wieder vermehrt Spendenanfragen an die Bevölkerung gerichtet. Mit Erfolg: Etwa fünf Milliarden Euro spenden die Deutschen pro Jahr an über 620.000 Vereine und rund 15.000 Stiftungen. Doch wie kann ein Spender angesichts dieser Vielfalt sicher sein, dass sein Geld in gute und vor allem seriöse Händen gerät? „Mit der Beachtung von nur drei Regeln ist nahezu jeder, der Gutes tun möchte, auf der sicheren Seite“, rät Spendenprofi Dieter Brübach vom Deutschen Spendenparlament aus aktuellem Anlass:
1. Bevor Sie an eine Organisation spenden, informieren Sie sich ausführlich über diese und ihre Mittelverwendung, z.B. anhand des Internets oder durch Geschäftsberichte.
2. Bei Straßen- und Hausspendensammlungen sollten Sie nur dann mitmachen, wenn Sie die begünstigte Organisation tatsächlich kennen. „Achten Sie dabei auch auf beabsichtigte Namensähnlichkeiten“, rät Brübach. „Denn zweifelhafte Organisationen wählen oft Namen, die bekannten Institutionen stark ähneln und einen guten Zweck suggerieren.“
3. Achten Sie darauf, dass die spendensammelnde Organisation Mitglied des Deutschen Spendenrats ist oder das DZI-Spenden-Siegel vorweisen kann. „Dann ist ein sorgsamer Umgang mit den Spendengeldern sicher gewährleistet.“
Vorteile als Spender nutzen: Spenden immer attraktiver
Was viele Bürger und potenzielle Spender noch nicht wissen: „Durch das im vergangenen Jahr beschlossene „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ ist das Spenden für Bürger und gemeinnützige Organisationen deutlich attraktiver geworden“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Spendenparlaments und verweist auf folgende einschneidende Änderungen:
Stichwort Absetzbarkeit
Die Höchstgrenzen für den steuerlichen Spendenabzug wurden erheblich vereinfacht und ausgeweitet. Statt früher fünf beziehungsweise zehn Prozent können Spenden und teilweise auch Mitgliedsbeiträge nunmehr bis zu einem Betrag, der 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte entspricht, steuerlich geltend gemacht werden.
Stichwort Fristenregelungen
Neu ist, dass Zuwendungen, die sich im Jahr der Zuwendung steuerlich nicht auswirken konnten – ohne zeitliche Begrenzung – vortragsfähig sind. Das heißt: Wer zum Beispiel 2007 über 20 Prozent seines Gesamtbetrags der Einkünfte gespendet hat, kann den nicht berücksichtigten Betrag auch noch in den folgenden Jahren absetzen.
Stichwort Spendenquittung (Zuwendungsnachweis)
Bei Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 100 Euro reichte bisher unter bestimmten Voraussetzungen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis aus. Diese Grenze für den vereinfachten Nachweis wurde auf 200 Euro verdoppelt. Die Verdoppelung spart gemeinnützigen Organisationen Zeit und Geld. Für die Geberseite ist das ebenfalls bequemer. Mit den Erleichterungen wird die Arbeit gemeinnütziger Organisationen stärker gefördert (Quelle: Bundesministerium für Finanzen).





