Großer Schritt zu mehr Spendenbewusstsein
Das Deutsche Spendenparlament, einziges bundesweit agierendes Spendenparlament in Deutschland, begrüßt die am heutigen Freitag, 21.September, vom Bundesrat verabschiedeten Neuregelungen zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht. Das von der Bundesregierung initiierte und heute im Bundesrat verabschiedete „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ wird das Ehrenamt stärken und soll den Zusammenhalt in der Gesellschaft fördern.
„Auch Spenden wird damit deutlich attraktiver“, freut sich Dieter Brübach, Vorsitzender des Deutschen Spendenparlaments aus Hannover. „Und wer spendet, engagiert sich in besonderer Weise für die Gesellschaft“.
Rückwirkend zum 1.Januar 2007 werden zahlreiche Änderungen in Kraft treten, die das Spenden finanziell wesentlich interessanter machen.
So sind u.a.
- die Höchstgrenzen für den privaten Spendenabzug von bisher fünf bzw. zehn Prozent des Einkommens auf nunmehr 20 Prozent angehoben,
- Spenden, die diese Höchstgrenze überschreiten, unbegrenzt in folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben abzugsfähig.
„Von den Neuregelungen profitieren sowohl die Spender als auch die gemeinnützigen Einrichtungen“, so Brübach, der „in der Novellierung eine große Chance für mehr Spendenbewusstsein“ sieht. Das Angebot des Deutschen Spendenparlaments richtet sich vor allem an jene, die sich engagieren möchten, aber keine Zeit für ein aufwändiges Ehrenamt haben. Über das Spendenparlament können engagierte Bürger als Spendenparlamentarier Hilfsprojekten und Organisationen ihrer Wahl konkrete finanzielle Unterstützung und zusätzliche Öffentlichkeit verschaffen – gemeinsam mit prominenten Mitgliedern wie Bundespolitikern und Schauspielern.





